Der Preis
Die Zielsetzung
Der beste Arbeitgeber Niederbayern wird unter der Schirmherrschaft von Hubert Aiwanger, Bayerischem Wirtschaftsminister und stellvertretendem Ministerpräsident für herausragende unternehmerische Leistungen verliehen. Der Preis dient der Anerkennung und der Motivation der niederbayerischen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie dazu, ihr Engagement im Rekrutieren, Fördern und Halten von High-Performern zu ehren.
- Der Beste Arbeitgeber Niederbayern wird in zwei Kategorien verliehen: Employer Branding und strategische Personalentwicklung. Eine durch die Initiatoren berufene Jury entscheidet über die Vergabe.
- Der Beste Arbeitgeber Niederbayern besteht aus einem Award und einer Urkunde für die ersten drei Rang-Plätze. Des Weiteren werden die Gewinnerinnen und Gewinner in die Kommunikationsmaßnahmen von Niederbayern TV als Erfolgsbotschafter aufgenommen.
- Der Preis wird 2025 erstmalig in dieser Form vergeben, danach wird er im Zweijahresrhythmus ausgelobt.
- Der Beste Arbeitgeber Niederbayern wird an drei Unternehmen in Gold (1. Platz), Silber (2. Platz) und Bronze (3. Platz) je Kategorie verliehen.
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Die Kategorien
Es gibt zwei Wettbewerbskategorien, in denen Unternehmen erfolgreiche regionale Initiativen zur Steigerung Ihrer Arbeitgebermarke (Employer Branding) und Ihrer strategischen Personalentwicklung zur Förderung und Bindung hochqualifizierten Personals von Unternehmen ausgezeichnet.
Bewertungskriterien
Strategische Personalentwicklung
Die Leistung der Unternehmen werden anhand verschiedener Kriterien bewertet. Das Unternehmen mit der besten Leistungs-Bewertung wird ausgezeichnet. Folgende Kriterien sind Grundlage der Gesamtbewertung .
1.1. Klare strategische Ausrichtung – 35%
Wie gestaltet das Unternehmen seine Personalentwicklung, um langfristige Unternehmensziele sowie zukunftsrelevante Schlüsselkompetenzen zu unterstützen?
1.2. Mitarbeiterbindung und -motivation – 25%
Welche Formen der Karriereperspektiven, von Anreizstrukturen und der Anerkennung nutzt das Unternehmen?
1.3. Individualisierte Entwicklungsmöglichkeiten und Ressourcennutzung – 20%
Wie strukturiert das Unternehmen passgenaue und flexible Entwicklungs-programme?
1.4. Kontinuierliche Evaluierung und Anpassung – 10%
Wie misst und verbessert das Unternehmen die Wirkung seiner Personalentwicklungs-maßnahmen?
1.5. Lernkultur als Basis – 10%
Wie unterstützt das Unternehmen die Entwicklung seiner Lernkultur?
Bewertungskriterien
Employer Branding
2.1. Authentische Arbeitgebermarke – 35%
Wie konsequent und glaubwürdig vermittelt das Unternehmen seine Werte und Kultur?
- Welche Maßnahmen gibt es zur Markenbildung?
- Wie wird die Arbeitgebermarke intern und extern präsentiert?
2.2. Attraktive Positionierung – 25%
Wie hebt sich das Unternehmen als Arbeitgeber ab?
- Welche Alleinstellungsmerkmale werden genutzt?
- Wie werden verschiedene Zielgruppen angesprochen?
2.3. Mitarbeiterengagement – 20%
Wie fördert das Unternehmen die Identifikation der Mitarbeitenden?
- Wie werden Mitarbeitende aktiv eingebunden?
- Wie wird mit Feedback umgegangen?
2.4. Digitale Präsenz und Innovation – 10%
Wie nutzt das Unternehmen digitale Kanäle zur Stärkung der Arbeitgebermarke?
2.5. Erfolgsmessung und Optimierung – 10%
Wie misst und verbessert das Unternehmen sein Employer Branding?
- Welche Kennzahlen werden erhoben?
Teilnahmevoraussetzungen
Willkommen im Kleingedruckten:
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der Unternehmenshauptsitz oder eine eigenständige Betriebsstätte befindet sich im Regierungsbezirk Niederbayern.
- Das Unternehmen ist seit mindestens drei Jahren ununterbrochen wirtschaftlich aktiv und kann nachweisbare Umsatztätigkeit vorweisen.
- Das Unternehmen hat im Vorjahr oder im laufenden Jahr herausragende Leistungen oder Projekte umgesetzt, die durch geeignete Nachweise (z. B. Referenzen, Medienberichte, Dokumentationen) belegt werden können.
- Das Unternehmen wurde bislang nicht mit dem Niederbayerischen Arbeitgeber-Award ausgezeichnet. Eine erneute Teilnahme ist frühestens nach einer Frist von fünf Jahren möglich.
- Das Unternehmen verfolgt einen strategischen Ansatz in der Personalentwicklung zur gezielten Entwicklung oder Bindung von qualifiziertem Personal oder weist herausragende Merkmale eines innovativen Employer-Branding-Ansatzes oder eine erkennbare Weiterentwicklung in diesem Bereich nach.
Unternehmen können sich sowohl in der Kategorie Employer Branding als auch Strategische Personalentwicklung bewerben. Die Teilnahme steht Unternehmen aller Branchen und Berufsgruppen offen.
2. Auswahlverfahren und Entscheidungsprozess
Die Vergabe des Niederbayerischen Arbeitgeber-Awards erfolgt durch eine unabhängige Jury, die von den Initiatoren berufen wird. Die Jury setzt sich aus Fachexpertinnen und -experten sowie hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Wirtschaft, Kammern, Verbände und Medien zusammen.
Sollten mehr als 50 Bewerbungen eingehen, erfolgt eine Vorauswahl nach transparenten Kriterien, die sich an den Wettbewerbszielen orientieren. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Awards liegt allein bei der Jury. Die Entscheidungsfindung erfolgt nach sachlichen Kriterien und unter Wahrung der Unabhängigkeit der Jury-Mitglieder. Jurymitglieder müssen Interessenkonflikte offenlegen und sich in einem solchen Fall von der Bewertung des betroffenen Unternehmens ausschließen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Datenschutz und rechtliche Hinweise
Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich das Unternehmen einverstanden, dass die angegebenen Daten im Rahmen des Wettbewerbs verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Datenschutzerklärung, die Bestandteil der Teilnahmebedingungen ist.
- Die Zustimmung zur Datenverarbeitung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf führt jedoch zum Ausschluss vom Wettbewerb.
- Bewerberdaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich oder es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor.
- Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Bewerbungsunterlagen innerhalb von 12 Monaten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Vertraulichkeit
Alle eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt. Einzelbewertungen werden nicht veröffentlicht. Eine Haftung für Verlust, unbefugte Nutzung oder Beschädigung der Unterlagen ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Verantwortlichen vorliegt.
Aufbewahrung der Unterlagen
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben bei den Initiatoren. Eine Rücksendung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Unterlagen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften archiviert oder gelöscht.
4. Kosten und Auslagen
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Unternehmen tragen jedoch selbst die Kosten für Anreise, Unterbringung und sonstige im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehende Ausgaben.
5. Öffentlichkeitsarbeit
Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich das Unternehmen einverstanden, dass im Falle einer Platzierung unter den Top 3 folgende Informationen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen:
- Unternehmensname und Logo
- Erfolgsgeschichten, Interviews und Unternehmensprofile
Sollte das Unternehmen bestimmten Verwendungen widersprechen wollen, ist dies bei der Bewerbung schriftlich anzugeben.
6. Absage, Änderungen und Ausfall des Wettbewerbs
Die Initiatoren behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen) abzusagen oder zu verschieben. Auch Änderungen des Ablaufs, wie Fristverlängerungen oder Terminverschiebungen, sind vorbehalten.
Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Absage, Verschiebung oder Änderung des Wettbewerbs ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Initiatoren vorliegt.
7. Ausschluss vom Wettbewerb und Aberkennung von Platzierungen
Die Initiatoren behalten sich das Recht vor, Unternehmen aus wichtigem Grund vom Wettbewerb auszuschließen oder verliehene Auszeichnungen abzuerkennen. Dies gilt insbesondere bei:
- Vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßen gegen die Teilnahmebedingungen
- Falschen oder irreführenden Angaben in der Bewerbung
- Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften
Vor einem Ausschluss oder einer Aberkennung wird dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine nachträgliche Aberkennung kann nur innerhalb von drei Jahren nach der Preisverleihung erfolgen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Haftungsausschluss
Die Initiatoren übernehmen keine Haftung für:
- Technische Störungen, Datenverluste oder andere Probleme, die durch die Nutzung des Online-Bewerbungsportals entstehen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Initiatoren.
- Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Teilnehmern eingereichten Daten und Unterlagen sind allein die Bewerber verantwortlich.
Mit der Einreichung der Bewerbung erkennt das Unternehmen diese Teilnahmebedingungen an.